Bundessteuern
- Einkommenssteuer für Privatpersonen
- Gewinnsteuer für Unternehmen
- Mehrwertsteuer
- Stempelabgabe
- Tabaksteuer
- Mineralölsteuer
Kantons- und Gemeindesteuern
- Einkommenssteuer für Privatpersonen
- Vermögenssteuer für Privatpersonen
- Gewinnsteuer für Unternehmen
- Kapitalsteuer für Unternehmen
- Grundstücksgewinnsteuer
- Motorfahrzeugssteuer
- Handänderungssteuer
- Erbschafts-und Schenkungssteuer
Die föderalistische Struktur der Schweiz kommt im Bereich der
Steuern stark zum Ausdruck. Direkte Steuern werden nicht nur vom
Bund, sondern auch von den Kantonen und auf Stufe der Gemeinde
erhoben.
Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die in
der Schweiz ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben. Ein
steuerrechtlicher Aufenthalt in der Schweiz ist gegeben,
wenn:
-
eine Person während mindestens 30 Tagen in
der Schweiz aufhält und erwerbstätig ist;
-
sich während mindestens 90 Tagen ohne
Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhält.
Natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland sind beschränkt
steuerpflichtig, wenn aufgrund wirtschaftlicher Beziehungen in der
Schweiz (z.B. Grundeigentum, Betriebsstätte etc.) eine
Steuerpflicht besteht.
Kapitalgesellschaften sind immer dann
steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre tatsächliche
Verwaltung in der Schweiz haben.