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Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene

Bundessteuern
  • Einkommenssteuer für Privatpersonen
  • Gewinnsteuer für Unternehmen
  • Mehrwertsteuer
  • Stempelabgabe
  • Tabaksteuer
  • Mineralölsteuer
Kantons- und Gemeindesteuern
  • Einkommenssteuer für Privatpersonen
  • Vermögenssteuer für Privatpersonen
  • Gewinnsteuer für Unternehmen
  • Kapitalsteuer für Unternehmen
  • Grundstücksgewinnsteuer
  • Motorfahrzeugssteuer
  • Handänderungssteuer
  • Erbschafts-und Schenkungssteuer

Die föderalistische Struktur der Schweiz kommt im Bereich der Steuern stark zum Ausdruck. Direkte Steuern werden nicht nur vom Bund, sondern auch von den Kantonen und auf Stufe der Gemeinde erhoben.

Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben. Ein steuerrechtlicher Aufenthalt in der Schweiz ist gegeben, wenn:
  • eine Person während mindestens 30 Tagen in der Schweiz aufhält und erwerbstätig ist;
  • sich während mindestens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhält.
Natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland sind beschränkt steuerpflichtig, wenn aufgrund wirtschaftlicher Beziehungen in der Schweiz (z.B. Grundeigentum, Betriebsstätte etc.) eine Steuerpflicht besteht.

Kapitalgesellschaften sind immer dann steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben.