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Gemischte Stiftungen

Häufige Fragen

Muss ich Schweizer sein, um in der Schweiz eine Stiftung zu errichten?

Nein, die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.

Braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz?

Nein, Sie können an unserem Domizil eine Stiftung errichten und ihren Wohnsitz im In- oder Ausland beibehalten.

Wenn gleichzeitig nicht nur Familienangehörige, sondern auch andere Personen unterstützt werden sollen, liegt eine gemischte Familienstiftung vor. Die Abgrenzung der Familienstiftung von der gemischten Stiftung wird aufgrund der Stiftungszwecke vorgenommen. Untergeordnete Nebenzwecke sollten auch bei einer reinen Familienstiftung zulässig sein.

Es gibt aber auch Ansichten, wonach eine Familienstiftung als gemischte Familienstiftung zu betrachten sei, sobald sie in irgendeiner Form (ausserhalb der Familie liegenden) öffentlichen Zwecken dient, unbesehen dessen, ob diese Tätigkeit den überwiegenden Charakter der Stiftung ausmache.