Häufige Fragen
Muss ich Schweizer sein, um in der Schweiz eine Stiftung
zu errichten?
Nein, die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
Braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz?
Nein, Sie können an unserem Domizil eine Stiftung errichten und
ihren Wohnsitz im In- oder Ausland beibehalten.
Wenn gleichzeitig nicht nur Familienangehörige, sondern auch
andere Personen unterstützt werden sollen, liegt eine gemischte
Familienstiftung vor. Die Abgrenzung der Familienstiftung von der
gemischten Stiftung wird aufgrund der Stiftungszwecke vorgenommen.
Untergeordnete Nebenzwecke sollten auch bei einer reinen
Familienstiftung zulässig sein.
Es gibt aber auch Ansichten, wonach eine Familienstiftung als
gemischte Familienstiftung zu betrachten sei, sobald sie in
irgendeiner Form (ausserhalb der Familie liegenden) öffentlichen
Zwecken dient, unbesehen dessen, ob diese Tätigkeit den
überwiegenden Charakter der Stiftung ausmache.