Vorteile einer Schweizer Stiftung
Das Stiftungsrecht der Schweiz ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) fest
verankert und stützt sich auf eine lange Tradition. Dies und der
eingespielte Umgang der Behörden und Dienstleister mit Stiftungen
bürgt für Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass die Zweckerfüllung
die Lebensdauer der Stifter problemlos überdauert und
bestimmungsgemäss verfolgt wird. Deshalb wählen Stifter aus der
ganzen Welt die Schweiz als Standort für Ihre gemeinnützigen
Stiftungen.
Die gemeinnützigen Stiftungen und Personalvorsorgestiftungen
stehen unter der Aufsicht des Schweizer Gemeinwesens (Bund, Kanton,
Gemeinde). Nebst dem Zweckartikel, der Widmung des Anfangskapitals
und dem Namen der Stiftung, bestimmt die
Stiftungsurkunde vor allem auch die Organisation
der Stiftung und die Art der Verwaltung.
Die gemeinnützigen Stiftungen und Personalvorsorgestiftungen
sind verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Auf
Antrag können sie von der Steuer befreit
werden.