Unsere Dienstleistungen
- Errichtung einer Stiftung
- Festsetzung bzw. Aushandlung eines Anfangskapital
- Aushandlung eines Revisionsstellenverzicht
- Ausarbeitung der Statuten
- Ausarbeitung von Reglementen
- Aushandlung einer Steuerbefreiung
- Handelsregisteranmeldung
- Verhandlungen mit den Behörden
- Korrespondenzführung
Die Stiftung ist eine Rechtspersönlichkeit mit eigenem Namen. Ihr wird ein Vermögen(steil) gewidmet - von einer oder mehreren Personen oder Unternehmen. Sie wird durch eine öffentliche Urkunde oder letztwillige Verfügung errichtet. Die gemeinnützigen (klassischen) Stiftungen und Personalvorsorgestiftungen stehen unter der Aufsicht des Schweizer Gemeinwesens (Bund, Kanton, Gemeinde). Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen sind der staatlichen Aufsicht grundsätzlich nicht unterstellt. Die klassischen Stiftungen und Personalvorsorgestiftungen und (neuerdings) auch die kirchlichen und Familienstiftungen sind verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen.
Swiss Prime Partners berät Sie umfassend und errichtet die für Sie passende Stiftung gemäss angestrebtem Ziel. Für die Errichtung einer Stiftung braucht es eine öffentliche Beurkundung der Statuten (Stiftungsurkunde), die durch unser eigenes Notariat vorgenommen wird. Dem Stiftungsrat obliegt dabei die Oberleitung der Stiftung. Wir übernehmen nebst der Errichtung auf Wunsch auch sämtliche administrativen Arbeiten.
Zudem stellen wir uns auf Wunsch als Stiftungsräte oder als Sekretär des Stiftungsrats zur Vefügung.