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Gründungsakt einer Schweizer Gesellschaft

Erforderlich ist der Abschluss eines Gründungsvertrags, der notariell beurkundet werden muss. Dem Notar sind hierbei folgende Unterlagen/Belege vorzulegen:

  • Statuten
  • Wahlannahmeerklärungen (Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Revisionsstelle)
  • Bankbestätigung über die Einzahlung des Aktienkapitals bzw. Stammkapitals
  • Bei Sacheinlage/Sachübernahme: Sacheinlage bzw. Sachübernahmevertrag, Gründerbericht und Prüfungsbestätigung
  • Domizilannahmeerklärung (nur soweit keine eigenen Geschäftsräume vorhanden sind).

Nach Abschluss des notariell beurkundeten Gründungsvertrags muss die Gesellschaft beim Handelsregister zur Eintragung angemeldet werden. Das einbezahlte Kapital steht der Gesellschaft wieder zur freien Verfügung, nachdem der Bank ein Auszug aus dem Handelsregister über die Eintragung der Gesellschaft vorliegt.

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