Erforderlich ist der Abschluss eines Gründungsvertrags, der
notariell beurkundet werden muss. Dem Notar sind hierbei folgende
Unterlagen/Belege vorzulegen:
- Statuten
- Wahlannahmeerklärungen (Verwaltungsrat, Geschäftsführung,
Revisionsstelle)
- Bankbestätigung über die Einzahlung des Aktienkapitals bzw.
Stammkapitals
- Bei Sacheinlage/Sachübernahme: Sacheinlage bzw.
Sachübernahmevertrag, Gründerbericht und Prüfungsbestätigung
- Domizilannahmeerklärung (nur soweit keine eigenen
Geschäftsräume vorhanden sind).
Nach Abschluss des notariell beurkundeten Gründungsvertrags muss
die Gesellschaft beim Handelsregister zur Eintragung angemeldet
werden. Das einbezahlte Kapital steht der Gesellschaft
wieder zur freien Verfügung, nachdem der Bank ein Auszug
aus dem Handelsregister über die Eintragung der Gesellschaft
vorliegt.
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zuverlässig - normalerweise innerhalb von 4 bis 7 Arbeitstagen. Auf
Wunsch stellt Swiss Prime Partners auch Gründungsvertreter zur
Verfügung, so dass Sie beim Gründungsakt nicht persönlich anwesend
zu sein brauchen.