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Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Facts & Figures
  • Eigene Rechtspersönlichkeit
  • Personenbezogene Kapitalgesellschaft
  • Mindestkapital von CHF 20'000.00
  • Gründer: Mindestens 1 (natürliche oder juristische Person)
  • Ausgabe von Stammanteile
  • Festlegung von Nebenpflichten möglich
  • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Keine Anonymität (Gesellschafter sind im Handelsregister eingetragen)
  • Buchführungspflicht
  • Revisionspflicht (Bei KMU ist Verzicht möglich)
  • Die Firma kann grundsätzlich frei gewählt werden
  • Gesetzliche Grundlage in Art. 772 - 827 OR

Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und wird durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder andere Gesellschaften gegründet, wobei es unerheblich ist, ob es sich um Ausländer oder Schweizer handelt. Die Vertretung nach aussen erfolgt entweder über alle Gesellschafter gemeinsam, oder die von ihnen bestimmte Geschäftsführung. Die GmbH muss jedoch zwingend durch eine Person vertreten werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.

Das Stammkapital beträgt CHF 20'000.00 und muss voll liberiert sein. Es werden Stammanteile ausgegeben. Gesellschafter können mehr als ein Stammanteil halten. Die Liberierung kann bar oder mittels Sacheinlage bzw. Sachübernahme erfolgen. Im Unterschied zur Aktiengesellschaft (AG) besteht keine Anonymität über die Gesellschafter, diese sind im Handelsregister ersichtlich.

Die Gesellschafter können sich in den Statuten gegenseitig Rechte einräumen sowie Pflichten auferlegen (Konkurrenzverbot, Vorkaufsrechte, Nachschusspflichten, etc.)

Die GmbH ist buchführungspflichtig. Die Haftung von Verbindlichkeiten bei der GmbH beschränkt sich auf das Kapital der Gesellschaft.