Facts & Figures
- Eigene Rechtspersönlichkeit
- Personenbezogene Kapitalgesellschaft
- Mindestkapital von CHF 20'000.00
- Gründer: Mindestens 1 (natürliche oder juristische Person)
- Ausgabe von Stammanteile
- Festlegung von Nebenpflichten möglich
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- Keine Anonymität (Gesellschafter sind im Handelsregister
eingetragen)
- Buchführungspflicht
- Revisionspflicht (Bei KMU ist Verzicht möglich)
- Die Firma kann grundsätzlich frei gewählt werden
- Gesetzliche Grundlage in Art. 772 - 827 OR
Die GmbH ist eine juristische Person mit
eigener Rechtspersönlichkeit und wird durch eine oder mehrere
natürliche oder juristische Personen oder andere Gesellschaften
gegründet, wobei es unerheblich ist, ob es sich um Ausländer oder
Schweizer handelt. Die Vertretung nach aussen erfolgt entweder über
alle Gesellschafter gemeinsam, oder die von ihnen bestimmte
Geschäftsführung. Die GmbH muss jedoch zwingend durch eine Person
vertreten werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.
Das Stammkapital beträgt CHF 20'000.00 und muss
voll liberiert sein. Es werden Stammanteile
ausgegeben. Gesellschafter können mehr als ein Stammanteil
halten. Die Liberierung kann bar oder mittels Sacheinlage bzw.
Sachübernahme erfolgen. Im Unterschied zur Aktiengesellschaft (AG)
besteht keine Anonymität über die Gesellschafter, diese sind im
Handelsregister ersichtlich.
Die Gesellschafter können sich in den Statuten gegenseitig
Rechte einräumen sowie Pflichten auferlegen (Konkurrenzverbot,
Vorkaufsrechte, Nachschusspflichten, etc.)
Die GmbH ist buchführungspflichtig. Die Haftung von
Verbindlichkeiten bei der GmbH beschränkt sich auf das Kapital der
Gesellschaft.