Facts & Figures
- Eigene Rechtspersönlichkeit
- Kapitalgesellschaft
- Mindestkapital von CHF 100'000.00
- Gründer: Mindestens 1 (natürliche oder juristische Person)
- Ausgabe von Namens- und/oder Inhaberaktien
- Optional Stimmrechts- und/oder Vorzugsaktien möglich
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- Anonymität (Keine Offenlegung der Eigentumsverhältnisse)
- Buchführungspflicht
- Revisionspflicht (Bei KMU ist Verzicht möglich)
- Die Firma kann grundsätzlich frei gewählt werden
- Gesetzliche Grundlage in Art. 620 - 763 OR
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine
juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Kapital
ist in Aktien aufgeteilt. Die Aktionäre üben ihre Rechte als
Gesellschafter im Rahmen der Generalversammlung aus. Die
Geschäftsführung obliegt dem Verwaltungsrat oder den vom
Verwaltungsrat eingesetzten Geschäftsführern. Der Verwaltungsrat
besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Diese brauchen nicht
Aktionäre zu sein. Die Gesellschaft muss mindestens durch eine
Person vertreten sein, die Wohnsitz in der Schweiz hat.
Die AG hat ein Aktienkapital von
mindestens CHF 100'000.00. Das Aktienkapital ist in
Inhaber- und/oder in Namensaktien aufgeteilt. Es können zusätzlich
Stimmrechtsaktien ausgegeben werden. Bei der Gründung ist auf jede
Aktie mindestens 20 % des Nennwertes zu leisten, insgesamt aber
mindestens CHF 50'000.00. Die Liberierung kann bar
oder mittels Sacheinlage bzw. Sachübernahme erfolgen. Die AG wird
durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder
andere Gesellschaften gegründet, wobei es unerheblich ist, ob die
Aktionäre Ausländer oder Schweizer sind.
Die AG ist buchführungspflichtig. Die Haftung von
Verbindlichkeiten bei der Aktiengesellschaft beschränkt sich auf
das Kapital der Gesellschaft.